Allgemeine Geschäftsbedingungen Verleih- und Dekorationsservice



§1 Geltungsbereich

Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten insbesondere für Verträge zwischen der Dekorei (Auftragnehmer) und ihren Vertragspartnern (Auftraggeber).

Sie gelten uneingeschränkt, soweit nicht eine abweichende, schriftliche Individualvereinbarung vorrangig ist.

Die Verleih - und Verkaufsbedingungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Verleih - und Verkaufsbedingungen des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung. Abweichende Bestimmungen des Auftraggebers werden nur dann anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.



§2 Eigentum

Die Leihwaren, ebenso die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Muster, bleiben Eigentum der Dekorei. Im Falle der Einbehaltung der Leihartikel bzw. der Muster, sowie Beschädigungen durch den Auftraggeber, wird diesem die Ware zum Warenwert berechnet. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer die Geltendmachung weiterer Schäden (z.B. Aufwand der Neubeschaffung oder höhere Anschaffungskosten) vor.



§3 Vertragliche Grundlagen

Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ein unterschriebener Vertrag mit der Dekorei ist bindend. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail, per Fax oder per Post erfolgen.

Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.

Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe der gemieteten Gegenstände.



§4 Angebote, Preise

Die Angebote und Auskünfte des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

Es wird keine Haftung für die Aktualität der auf den Internetseiten des Auftragnehmers und sonstigen Medien veröffentlichten Preisangaben übernommen. Maßgeblich ist nur der vereinbarte Preis.

Sind einzelne Kostenpositionen bei der Erstellung der Gesamtrechnung noch nicht bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt Nachforderungen zu stellen.

Der vereinbarte Gesamtbetrag ist nach Rechnungszugang sofort fällig. Kleine Abweichungen oder technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen sind möglich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen anderen als den angebotenen Gegenstand zu liefern, wenn dieser in Bezug auf den nach dem bei dem Vertrag vorausgesetzten oder vereinbarten -Zweck den gleichen Funktions- und Leistungsumfang bietet und daher für den Auftraggeber zumutbar ist.



§5 Vertragskündigung

Wird der Auftrag storniert, so werden Stornokosten fällig. Diese werden wie folgt festgesetzt:

• Bei Absage der Veranstaltung, bis 12 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin, werden Stornierungskosten von mind. 30 % des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens fällig.

• Bei einer Absage der Veranstaltung, bis 21 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin, werden Stornierungskosten von mind. 50 % des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens fällig.

• Bei Absage von Aufträgen zu einem Zeitpunkt von weniger als 21 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin wird die volle Auftragssumme fällig.

Sollten für die Erfüllung des Auftrages beim Auftragsnehmer bereits höhere Vorbereitungskosten angefallen sein, so sind diese vollständig zu ersetzen. Die Stornierungssumme ist sofort zu leisten.



§6 Leistungsumfang, Leistungsfristen, Termine

Zugesagte Liefer- und Fertigungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich bestätigt. Der Beginn der angegebenen Liefer- und Aufbauzeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

Der Auftraggeber stellt freien Zugang zum Ort der Dekoration, Belade - und Entlademöglichkeiten während dem Auf- und Abbau, ausreichend Parkraum in der unmittelbaren Nähe und die ungehinderte Anfahrt zum Veranstaltungsort sicher.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass keine Behinderung am Veranstaltungsort während der vereinbarten Auf- und Abbauzeiten auftritt. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Aufbauarbeiten bei Behinderung einzustellen. Die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers bleiben davon unberührt. Mehrkosten, welche z.B. durch eine erneute Anreise oder Abbruch der Dekoration entstehen, müssen vom Auftraggeber getragen werden.

Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die zu dekorierende Räumlichkeit zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung steht und die Dekoration ab diesem Zeitpunkt, aufgrund des hohen Zeitaufwandes begonnen werden kann.

Der Abbau der Dekoration erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer, es sei denn es wurde im Auftrag anders vereinbart. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Dekoration von keinem anderen abgebaut/entfernt wird, um Schäden zu vermeiden. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Räumlichkeit für den Abbau der Dekoration zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung steht. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Zeiten für den zeitlichen Mehraufwand oder eventuelle Wartezeiten EUR 50,00 pro Stunde zu berechnen.



§6a Zusätzlich Anfallende Kosten

Für den Auf- und Abbau der Dekoration wird eine Fahrkostenpauschale berechnet. Die Pauschale enthält die Hin - und Rückfahrt für den Auf- und Abbau.

Wird eine Lieferung von Blumen vereinbart, wird auch hierfür eine Lieferpauschale berechnet.



§7 Abnahme, Gewährleistung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen/Waren unverzüglich nach deren Erbringung zu prüfen. Die Abnahme der Dekoration erfolgt unmittelbar nach Ende des Aufbaus, d. h. vor dem Beginn der Veranstaltung und wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert.

Spätestens dann sind Mängel deutlich und unmissverständlich anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam.

Die Dekorationsgegenständen sind zum vertraglich vereinbarten Termin und Zweck gebrauchstauglich. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass diese mehrfach eingesetzt werden und daher kleine Gebrauchsspuren aufweisen können.

Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, soweit diese sinnvoll möglich ist, beschränkt. Im Falle des Verkaufs von gebrauchtem Material wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Unterschiedliche Auffassungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bezüglich der künstlerischen Umsetzung der Dekoration, stellen keinen Mangel dar und führt nicht zu einer Preissenkung.

Die Gewährleistung und Haftung beschränkt sich auf den Inhalt der Auftragsbeschreibung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche gegen die Dekorei stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.



§8 Haftung des Auftraggebers

Bei einem Defekt oder einer Beschädigung der Leihartikel wird dem Auftraggeber der Widerbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt bei einem Verlust der Ware z.B. durch Diebstahl. Bei starker Verschmutzung der Leihartikel können dem Auftraggeber zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, wird der Widerbeschaffungswert fällig.

Der Auftraggeber verpflichtet sich die Leihobjekte pfleglich zu behandeln und sie gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen. Im Falle eines Diebstahls oder eines sonstigen Abhandenkommens der Leihartikel hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Sachverhalt unverzüglich schriftlich und vorab mündlich, detailliert zu melden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verletzung dieser Pflichten zur persönlichen Haftung des Mieters führen kann.

Die Leihartikel sind nicht versichert. Die Haftung geht, während der gesamten Mietzeit, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für Schäden, die direkt oder indirekt in Zusammenhang mit den Leihobjekten (nach der ordnungsgemäßen Übergabe) entstehen. Der Auftraggeber hat für entsprechende Versicherung zu sorgen.



§9 Haftung des Auftragnehmers

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung gegen die Dekorei sind ausgeschlossen. Die Dekorei und ihr Team haftet nicht für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob sie beim Aufraggeber oder durch Dritte entstanden sind.

Die Haftung der Dekorei ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.



§10 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffende Daten, auf elektronischen Medien gespeichert werden. Die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes wird durch den Auftragnehmer zugesichert.



Die Dekorei - Anika Reibstirn
Neustädter Str. 13
19306 Neustadt-Glewe

Tel.: (+49)1747022705
E-Mail: [email protected]
Steuernummer: 087/261/05198

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